Angewandte Ethik

Die Lehrveranstaltung „Angewandte Ethik“ im Sommersemester 2024 wird sowohl einen Vorlesungs- als auch einen seminaristischen Anteil haben. Anhand von sechs Bereichsethiken und entsprechenden Fallbeispielen sollen wichtige Anwendungsbereiche ethischer Überlegungen eingeführt und gemeinsam diskutiert werden. Ziel ist die Herstellung des Verständnisses, dass verschiedenste Handlungsbereiche durch unterschiedliche Werte und Normen (mit-)bestimmt sind, die zu Herausforderungen und Konflikten führen können. Angewandte Ethik dient dazu, diese Herausforderungen und Konflikte identifizieren und Lösungsvorschläge entwickeln zu helfen. Betont werden muss dabei, dass moralische Überlegungen bei diesen Herausforderungen und Konflikten neben anderen Faktoren stehen – bspw. ökonomische Überlegungen, juristische Vorgaben, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen etc.

Nr. Datum Thema
1 10.04. Einführung, grundsätzliche Thematik, Leistungserbringung
2 17.04. Vorlesung: Bio- und Medizinethik
3 24.04. Seminar: Diskussion eines Fallbeispiels aus der Bio- und Medizinethik – Soll aktive Sterbehilfe erlaubt sein?
4 01.05. Feiertag, frei
5 08.05. Vorlesung: Umwelt- und Tierethik
6 15.05. Seminar: Diskussion eines Fallbeispiels aus der Umwelt- und Tierethik – Hat Natur einen Eigenwert oder nur instrumentellen Wert?
7 22.05. Eigenarbeit, fällt aus
8 29.05. Vorlesung: Wirtschafts- und Unternehmensethik
9 05.06. Seminar: Diskussion eines Fallbeispiels aus der Wirtschafts- und Unternehmensethik – Tragen Unternehmen moralische Verantwortung für eine gute Gesellschaft?
10 12.06. Vorlesung: Medienethik
11 19.06. Seminar: Diskussion eines Fallbeispiels aus der Medienethik – Darf man Witze über Religion machen?
12 26.06. Vorlesung: Technikethik
13 03.07. Seminar: Diskussion eines Fallbeispiels aus der Technikethik – Darf Technik in der Pflege von Menschen eingesetzt werden?
14 10.07. Eigenarbeit, fällt aus
15 17.07. Vorlesung: Wissenschaftsethik
16 24.07. Seminar: Diskussion eines Fallbeispiels aus der Wissenschaftsethik – Welche Verantwortung tragen Wissenschaftler*innen für die Folgen ihrer Forschung?

Für jede der sechs Bereichsethiken, die besprochen wird, bekommen die Studierenden ein Fallbeispiel vorgelegt, das dann besprochen wird. Das heißt, dass die Studierenden im Semester selbst recherchieren und sich in die jeweilige Fragestellung einarbeiten müssen. Das Fallbeispiel wird in der obigen Tabelle als Frage formuliert, zu der die Studierenden gemeinsam eine Antwort entwickeln oder zumindest herausarbeiten sollen, welche möglichen Antworten es gibt und wie diese normativ zu begründen wären. Die Folien der Vorlesungen werden hier jeweils nach der Lehrveranstaltung verlinkt werden.

Darüber hinaus werden die Studierenden eine Hausarbeit im Umfang von 4.000 Wörtern (inklusive Literatur) schreiben, die bis zum Ende des Sommersemesters 2024 per E-Mail als PDF-Dokument bei mir abgegeben werden muss. Es wird eine Vorlage zur Verfügung gestellt; darin werden die formalen Anforderungen an die Arbeit beschrieben. Inhaltlich kann sich die Ausarbeitung an den Fallbeispielen aus dem Semster orientieren, aber es ist auch möglich, Themen aus anderen Bereichsethiken zu behandeln. Das Thema muss in jedem Fall mit Prof. Weber vorab abgesprochen werden.

Wer bestimmte Aspekte der Veranstaltung nachlesen möchte, kann in diese beiden Einführungsbücher hineinschauen:

  • Pieper, A. (1998). Angewandte Ethik: Eine Einführung. Beck.
  • Vieth, A. (2006). Einführung in die Angewandte Ethik. Wissenschaftliche Buchgesellschaft.

Jede andere Einführung in die angewandte Ethik ist sicherlich ebenfalls geeignet; für die je-weiligen Bereichsethiken gibt es außerdem zahlreiche Einführungen, insbesondere für die Bio- und Medizinethik, aber auch für die Wirtschafts- und Unternehmensethik, Medienethik und Technikethik.

  • btu2024sose_angewandte_ethik.txt
  • Zuletzt geändert: 25.03.2024 09:21
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